Mitglied des Kreistages zu sein, ist ein Ehrenamt. Das bedeutet, Sitzungen und Termine werden neben einer normalen beruflichen Tätigkeit wahrgenommen.
Kreistagssitzungen finden etwa alle 6 Wochen statt, die Fachausschüsse tagen in etwa dem gleichen Rhythmus. Zwischendrin treffen sich die Fraktionen des Kreistages, um die Sitzungen vorzubereiten.
Für alle Kosten, die durch das Mandat entstehen, erhalten alle Mitglieder des Kreistages eine Entschädigungspauschale. Zusätzlich gibt es Sitzungsgelder für Kreistags-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen. Fahrkosten sind bis zu einer Höhe von 25 € pro Monat durch die Entschädigung abgedeckt.
Entschädigungspauschale 230 € / Monat
Sitzungsgelder 13 € / Sitzung
Die Mitglieder des Kreistages müssen diese Entschädigungen als Einkommen versteuern