„Die heute verkündete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu den Regelungen des Nachtflugbetriebes auf dem Flughafen Berlin-Brandenburg ist ein gutes Signal für die Region und den Standort Schönefeld“, so Schönefelder SPD-Abgeordneten und Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses des Landkreises, Andreas Schluricke.
„Das Gericht hat in seiner Entscheidung offenbar sorgsam die Interessen abgewogen. Dass die erweiterte Kernzeit der Nacht von 23.30 Uhr bis 5.30 Uhr grundsätzlich frei von Flugverkehr bleiben muss ist wichtig für alle Betroffenen. Auch die Erweiterung des passiven Schallschutzes und zusätzliche Entschädigungsmaßnahmen, auf die sich die streitenden Parteien in der mündlichen Verhandlung geeinigt haben, sind ein Erfolg für die Menschen unserer Region.
Das Gericht hat aber eben auch festgestellt, dass die vom Infrastrukturministerium dargelegten Erfordernisse für den Flughafen in Schönefeld als dem zukünftig einzigen Verkehrsflughafen der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg gerechtfertigt sind. Dazu gehören die Zu- und Abbringerflüge zu den Drehkreuzflughäfen, wie in Frankfurt, die Touristik- und Interkontinentalflüge und die Umlaufplanungen der Low-Cost-Carrier.
Mit der heutigen Entscheidung wurden die Rahmenbedingungen bestätigt, mit denen der Flughafen Berlin-Brandenburg seine wirtschaftliche Dynamik für die Region entfalten kann. Es ist eine gute Entscheidung für Dahme-Spreewald“, so der SPD-Abgeordnete.