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Andreas Schluricke.

DGB und SPD: Für ein Europa des sozialen Fortschritts :

Europa

Für ein Europa des sozialen Fortschritts" haben sich DGB und SPD in einem gemeinsamen Positionspapier ausgesprochen, das Anfang Mai von den jeweiligen Vorständen beschlossen wurde. Das Papier im Wortlaut:

I. Einleitung – Für ein Europa des sozialen Fortschritts

Die SPD und der DGB mit seinen Mitgliedsgewerkschaften treten gemeinsam für sozialen Fortschritt in Europa ein. Wir wollen soziale Ziele und Grundrechte im europäischen Binnenmarkt stärken. Es muss sichergestellt sein, dass die wirtschaftlichen Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes keinen Vorrang vor sozialen Grundrechten und Zielen haben. Die sozialen Grundrechte müssen im Konfliktfall vorgehen.

Das gehört für uns zum Kern des europäischen Wirtschafts- und Sozialmodells. Es verbindet wirtschaftliches Wachstum mit sozialer Gerechtigkeit und starken Arbeit­nehmerrechten. Unabdingbare soziale Rechte und die Mitbestimmung der Arbeit­nehmer­innen und Arbeitnehmer in ihren Unternehmen und Betrieben sind für uns wesentliche Voraussetzung für soziale Teilhabe, gesellschaftlichen Frieden und lang­fristigen, auf der Qualität von Arbeit gründenden wirtschaftlichen Erfolg. Wirtschaft und Soziales sind keine Gegensätze, sondern stützen und stärken sich wechsel­seitig.

Die Europäische Union kann nur als eine soziale Wirtschaftsordnung erfolgreich sein. Dazu muss sichergestellt sein, dass alle Institutionen der Europäischen Union die sozialen Ziele und Grundrechte voll anerkennen und ihre effektive Ausübung durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren kollektiven Vertretungen gewähr­leisten. Soziale Grundrechte und Standards dürfen nicht durch Wettbewerb und Liberalisierung im europäischen Binnenmarkt eingeschränkt werden.

Wir sind der festen Überzeugung: Nur ein Europa des sozialen Fortschritts wird lang­fristig Wohlstand und Beschäftigung für die Menschen in Europa sichern und ihre Unter­stützung gewinnen. Auf diesem Weg wollen SPD und der DGB mit seinen Mitglieds­gewerkschaften Europa gemeinsam voranbringen.

II. Ausgangslage - Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einigen Entscheidungen der letzten Zeit Anlass für eine Debatte über das Verhältnis der wirtschaftlichen Grundfreiheiten zu den sozialen Grundrechten in Europa gegeben. Die Rechtssachen Viking, Laval, Rüffert sowie zuletzt Luxemburg haben bewährte Arbeitnehmerrechte und aner­kannte soziale Standards der Mitgliedstaaten in Frage gestellt. Der Gerichtshof hat in diesen Entscheidungen die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, wie insbesondere die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, über zentrale soziale Grundrechte, wie etwa die Tarifautonomie und das gewerkschaftliche Streikrecht gestellt. Darüber hinaus hat er staatliche Maßnahmen – wie etwa Tariftreuegesetze – für gemein­schafts­rechtswidrig erklärt.

Der Europäische Gerichtshof hat darüber hinaus die europäische Entsenderichtlinie in ihr Gegenteil verkehrt. Die Vorschriften dieser Richtlinie stellen einen harten Kern euro­päischen Mindestschutzes dar. Der Gerichtshof hat sie nun aber zu einer „Maximal­richtlinie“ erklärt, über deren Schutzniveau die Mitgliedstaaten nicht hinaus­gehen dürfen, obwohl die EU-Entsenderichtlinie explizit das Günstigkeitsprinzip enthält.

Den Mitgliedstaaten muss es jedoch möglich bleiben, darüber hinausgehende höhere Schutzstandards auf entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzuwenden. Den Mitgliedstaaten und Sozialpartnern muss es gestattet sein, Arbeits­bedingungen für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der Grund­lage ihrer historisch gewachsenen Tarifsysteme – auch durch Vergabe- bzw. Tariftreuegesetze – verbindlich festzulegen, zu kontrollieren und durchzusetzen.

III. Politischer Handlungsbedarf - Gemeinsam Handeln für sozialen Fortschritt

SPD und der DGB mit seinen Mitgliedsgewerkschaften sind der Auffassung, dass eine klare politische Vorgabe erforderlich ist, um sozialen Fortschritt in Europa sicher­zustellen. Wir begrüßen deshalb, dass das Europäische Parlament auf Initiative der Sozial­demokratischen Fraktion eine entsprechende Ent­schließung auf den Weg gebracht hat. Diese Entschließung des Europäischen Parlamentes vom 22. Oktober 2008 zu den Herausforderungen für Tarifverträge in der EU (sog. Andersson-Bericht) stellt einen ersten, wichtigen Schritt dar.

Aus der Sicht der SPD und des DGB mit seinen Mitgliedsgewerkschaften sind aber weitere Schritte erforderlich. Dabei sind folgende wesentliche Ziele und Handlungs­schritte von zentraler Bedeutung, um sozialen Fortschritt in Europa zu verwirklichen:

1. Klarstellungen im EU-Primärrecht selbst - Einfügung einer sozialen

Fortschrittsklausel

Die SPD und der DGB mit seinen Mitgliedsgewerkschaften setzen sich für eine Klarstellung im EU-Primärrecht dergestalt ein, dass weder wirtschaftliche Grund­freiheiten noch Wettbewerbsregeln Vorrang vor sozialen Grundrechten haben. Die sozialen Grundrechte müssen im Konfliktfall vorgehen.

Im Primärrecht muss durch eine soziale Fortschrittsklausel klargestellt werden, dass die EU nicht nur dem wirtschaftlichen, sondern auch dem sozialen Fortschritt verpflichtet ist. Sozialer Fortschritt bedeutet konkret die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen in Europa. Es muss festgestellt werden, dass die sozialen Grundrechte – wie Grundrechte überhaupt - Vorrang gegenüber den wirtschaftlichen Grundfreiheiten haben. Eine soziale Fortschrittsklausel sollte in Form eines rechtlich verbindlichen Protokolls zum „Sozialen Fort­schritt“ Bestandteil der Europäischen Verträge werden.

Das Protokoll soll die in der EU-Grundrechtecharta angelegte Aufwertung wichtiger sozialer Grundrechte weiter bekräftigen. Insbesondere die Koalitions­freiheit, die Tarifautonomie, das Streikrecht der Gewerkschaften müssen in einem zukünftigen Sozialen Fortschrittsprotokoll zwingend anerkannt und in ihrer praktischen Anwendung verlässlich gesichert werden.

Der Vertrag von Lissabon enthält mit der horizontalen Sozialklausel erstmals die Verpflichtung der EU, bei allen Politiken und Maßnahmen sozialen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Die Soziale Fortschrittsklausel geht darüber hinaus, indem sie grundsätzlich das Verhältnis von wirtschaftlichen Grundfreiheiten und sozialen Grundrechten klarstellt.

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) hat zuletzt einen konkreten Vorschlag für ein Protokoll zum „Sozialen Fortschritt“ vorgelegt und damit einen wichtigen, konstruktiven Impuls für die weitere, notwendige Debatte über das Verhältnis von sozialen Grundrechten und wirtschaftlichen Grundfreiheiten auf der Ebene der europäischen Verträge gegeben.

2. Vereinbarungen der EU-Institutionen zu sozialem Fortschritt

Um die Korrektur des EU-Primärrechts bzw. Einfügung einer Sozialen Fort­schritts­klausel vorzubereiten und schon jetzt die notwendige politische Klarstellung zur Anerkennung und Stärkung sozialer Grundrechte in der EU vorzunehmen, setzen sich die SPD und der DGB mit seinen Mitgliedsgewerkschaften dafür ein, dass sich alle europäischen Institutionen schon jetzt zum sozialen Fortschritt in Europa bekennen.

Wir wollen daher eine Erklärung des Europäischen Rates und nachfolgend eine gemeinsame Vereinbarung von Europäischem Parlament, Kommission und Rat, mit der sich diese auf den sozialen Fortschritt verpflichten. Diese sollten klarstellen, dass wirtschaftliche Grundfreiheiten keinen Vorrang vor sozialen Grundrechten haben und dass soziale Grundrechte im Konfliktfall vorgehen. Insbesondere Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie, das Streikrecht der Gewerkschaften und das Recht der Mitglied­staaten zum Erlass von Tariftreuegesetzen sind zwingend anzuerkennen und müssen in ihrer praktischen Anwendung verlässlich gesichert werden. Diese Erklärung bzw. Vereinbarung müssten von allen europäischen Institutionen, auch dem Gerichtshof, bei künftigen Entscheidungen beachtet werden.

Zugleich verlangen wir, dass sich die neue EU-Kommission zu einer systematischen sozialen Folgenabschätzung bei Rechtsakten der EU verpflichtet und diese Folgen auch konsequent in ihrem Handeln beachtet.

3. Entsenderichtlinie als Mindestschutz

Die europäische Entsenderichtlinie schreibt europäische Mindest- und nicht Höchst­standards vor. Die Auslegung der Entsenderichtlinie als „Maximalrichtlinie“ durch den Europäischen Gerichtshof entspricht nicht dem Willen des europäischen Gesetz­gebers. Durch die Erklärung des Rates und die gemeinsame Vereinbarung von Rat, Parlament und Kommission muss dies unmissverständlich deutlich gemacht werden.

Die SPD und der DGB mit seinen Mitgliedsgewerkschaften setzen sich für eine Klarstellung der EU-Entsenderichtlinie ein. Diese muss zu einer Verbesserung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen. Es muss unmissverständlich klargestellt werden, dass die Entsenderichtlinie und andere Richtlinien die Mitgliedstaaten und Sozialpartner nicht daran hindern, günstigere Bedingungen mit Blick auf die Gleichbehandlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verlangen.

Bei der Auslegung der Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof muss schon jetzt gewährleistet werden, dass die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften auf der Grundlage aller bestehenden Arbeitsmarktmodelle angewandt werden können. Der Schutz von Arbeitnehmer­rechten und die Verhinderung von Sozial­dumping sind gemeinsame europäische Aufgaben. Gleiche Lohn- und Arbeits­bedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort – dieses Prinzip muss europaweit verbindlich gelten und konsequent durchgesetzt werden.

4. Anforderungen an die neue Kommission

Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament unter Führung des SPD-Spitzenkandidaten für die Europawahl, Martin Schulz, wird die Wahl des neuen EU-Kommissionspräsidenten und der übrigen Kommissionsmitglieder davon abhängig machen, dass diese sich in einer solchen Vereinbarung von Kommission, Rat und Parlament zur Sicherstellung des sozialen Fortschritts in Europa bekennen.

Eine Klarstellung zugunsten sozialer Grundrechte im EU-Primärrecht ist die zentrale Anforderung von SPD und dem DGB mit seinen Mitgliedsgewerkschaften an die neue EU-Kommission und ihren Präsidenten.

Als SPD-Kandidat für die Position des deutschen EU-Kommissars in der neuen Kommission wird Martin Schulz im Falle seiner Ernennung als Kommissar diese Forderungen auch mit Nachdruck in die praktische Politik der Europäischen Kommission einbringen. Für die SPD und den DGB mit seinen Mitglieds­gewerk­schaften ist klar: Wir brauchen EU-Kommissare, die sich überzeugend für sozialen Fortschritt in Europa einsetzen. Dies ist die entscheidende Anforderung, an der sich jeder Kandidat/jede Kandidatin für den nächsten deutschen EU-Kommissar/die nächste deutsche Kommissarin zu messen hat.

IV. Weitere gemeinsame Arbeitsschritte für sozialen Fortschritt in Europa

Zur praktischen Verwirklichung der genannten Vorhaben arbeiten SPD und der DGB mit seinen Mitgliedsgewerkschaften weiter zusammen. Weitere Arbeitsschritte sind:

· Ausarbeitung der inhaltlichen Anforderungen für eine interinstitutionelle Vereinbarung der drei europäischen Institutionen Rat, Kommission und Parlament und vorab eine entsprechende vorbereitende Erklärung des Europäischen Rates.

· Gemeinsame Verabredungen zu den nötigen Inhalten einer Korrektur des EU-Primärrechts mit einem Vertragsprotokoll zum sozialen Fortschritt;

· Erstellung eines Fahrplans zur Verankerung eines Vertragsprotokolls zum sozialen Fortschritt;

· Einbringung der erarbeiteten Vorschläge in die Diskussion und Werbung hierfür in Deutschland, anderen EU-Mitgliedstaaten sowie auf der europäischen Ebene;

· Ausrichtung von öffentlichkeitswirksamen und auf die Fachdiskussion ein­wirkenden Veranstaltungen zur Bedeutung der sozialen Grundrechte und Ziele der Europäischen Union und zur Diskussion möglicher Inhalte der angestrebten Erklärungen und des Protokolls zum sozialen Fortschritt.

· Abstimmung über Maßnahmen auf Ebene des Bundes und der Bundesländer zur Durchsetzung des Prinzips „Gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Insbesondere sollten Tariftreueklauseln in den Vergabegesetzen der Bundesländer eingeführt, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erleichtert, die Aufnahme aller Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Deutschland angestrebt und ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden.

 

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