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Andreas Schluricke.

Auch Mitbürger aus anderen EU-Staaten dürfen am 7. Juni 2009 in Deutschland wählen - Anträge liegen bei den Gemeinden au :

Wahlen

An der Europawahl am 7. Juni 2009 können auch Bürger aus den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, aktiv teilnehmen. Wer erstmals hier wählen will oder sich nicht bereits 1999 oder 2004 in das Wählerverzeichnis eintragen lassen hat, kann bis zum 17. Mai einen entsprechenden Antrag bei seiner Gemeinde stellen. Die stellvertretende Kreiswahlleiterin Nadine Starke weist darauf hin, dass die Städte und Gemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald ab sofort die entsprechenden Formulare bereit halten.

Wer aber bereits 1999 oder 2004 bei den Europawahlen in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen war, muss keinen neuen Antrag stellen, sondern wird automatisch eingetragen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wer 2009 nicht hier, sondern in seinem Herkunftsland wählen möchte, muss dies auf einem Formblatt bis zum 17. Mai bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindebehörde beantragen.

Auch alle Unionsbürger, die bei Europawahlen vor 1999 in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik eingetragen waren, müssen für die Teilnahme an der Wahl 2009 einen erneuten Antrag auf Eintragung stellen. Das gilt auch für Unionsbürger, die nach einem Wegzug ins Ausland zwischenzeitlich nach Deutschland zurückgekehrt sind.

Mitbürger aus anderen EU-Staaten, die an der Wahl teilnehmen wollen, müssen seit mindestens drei Monaten in der EU und aktuell in Deutschland wohnen und, wie alle anderen Wahlberechtigten, das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Ausführliche Informationen sowie die Antragsformulare zum download stehen auf den Seiten des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de zur Verfügung.

 

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