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Andreas Schluricke.

„Zuckertütenfond“ auch in diesem Jahr :

Jugend

Wie bereits im Jahr 2007 gewährt der Landkreis Dahme – Spreewald für sozial bedürftige Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis haben, aus Anlass der Einschulung eine einmalige finanzielle Zuwendung in Höhe von 80,00€ aus dem so genannten Zuckertütenfond.

Die bereitgestellten Mittel werden pauschal ausgereicht und sollen sichern, dass unabhängig von der sozialen Situation die erforderliche Grundausstattung eines Schulanfängers bereitgestellt werden kann.

Zuwendungsberechtigt sind Eltern bzw. ein Elternteil oder Personen, in deren Haushalt das Kind lebt, von Schulanfängern die im Jahr 2008 in einer Grundschule der öffentlichen Trägerschaft oder der freien Trägerschaft (Ersatzschule) eingeschult werden und die Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II – „Hartz IV“), Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) oder des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) sind.

Für die Ausreichung der Zuwendung bedarf es einer formlosen Antragstellung.
Zum Nachweis der Bedürftigkeit ist ein aktueller Leistungsbescheid über den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach den Bestimmungen des SGB II („Hartz IV“), SGB XII oder des AsylbLG vorzulegen sowie der von der Schule ausgereichte Einschulungsnachweis.
Bei nachgewiesener Bedürftigkeit erfolgt, mit Bescheiderteilung, die Zahlung bargeldlos auf ein anzugebendes Konto.
Die Antragstellung hat spätestens bis zum 05.09.2008 im Sozialamt des Landkreises Dahme – Spreewald, Beethovenweg 14 in 15907 Lübben bei Frau Vogler (Tel. 03546 / 201703) bzw. in der Nebenstelle in 15711 Königs Wusterhausen, Brückenstraße 41 bei Frau Lipinski (Tel.: 03375 / 261223) zu erfolgen.
Sprechzeit ist jeweils am Dienstag von 08.00 – 18.00 Uhr und am Donnerstag
von 08.00 – 16.00 Uhr.

(Pressemitteilung der Kreisverwaltung Dahme-Spreewald)

 

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