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Andreas Schluricke.

Schülerfahrausweise :

Verkehr

Bei der Bestellung eines durch den Landkreis Dahme-Spreewald gemäß der Satzung für die Schülerbeförderung geförderten Fahrausweises ist zu beachten, dass für das Schuljahr 2010/2011, nur dann für Schülerinnen und Schüler ein Fahrausweis neu zu bestellen ist, wenn der Wechsel eines Bildungsgangs, ein Wohnungs- oder Schulwechsel vorliegt bzw. die Schülerin/ der Schüler einen Bildungsgang abschließt und in einen neuen übergeht.

Seit dem Schuljahr 2009/ 2010 erfolgte die Bestellung eines Schülerfahrausweises zur Verfahrensvereinfachung für die Dauer des Schulbesuches eines kompletten Bildungsganges, also für die Primarstufe (1.-6. Klasse), für die Sekundarstufe I (7.-10. Klasse), für die Leistungs- und Begabungsklassen (5.-10. Klasse) für die Sekundarstufe II (11.-12. Klasse für Leistungs- und Begabungsklassen, 11.-13. Klasse an Gymnasien und Gesamtschulen) sowie für die Fachoberschüler (1- und 2-jährig). Dieser Schülerfahrausweis hat eine Gültigkeit bis zum 31.08.2010.

Ab dem Schuljahr 2010/2011 wird den Schülern automatisch ein Schülerfahrausweis über die Schule bereitgestellt. Schüler die eine Schule außerhalb des Landkreises Dahme-Spreewald besuchen, müssen ihrem Antrag einen frankierten Rückumschlag beifügen, um ihren Ausweis pünktlich am ersten Schultag nutzen zu können.

Für Fragen steht Ihnen das Amt für Schulverwaltung und Kultur, Schulweg 13 in 15711 Königs Wusterhausen, Tel. 03375/ 26-2430 zur Verfügung.

 

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