[Darstellung Größer 1 wählen.] [zum Inhalt (Taste Alt+8).] [zur Auswahl (Taste Alt+7).] (Taste Alt+6).

Andreas Schluricke.

LDS bereitet sich auf Hochwasser vor :

Kommunalpolitik

Auch im Spreegebiet im Landkreis Dahme-Spreewald wird ein Hochwasser erwartet. Darauf bereiten sich die zuständigen Behörden vor. Ab Mittwochabend, dem 29.09.2010, in Abhängigkeit vom Fortschritt der Räumung der Baustelle an der Talsperre Spremberg, ist mit deutlich erhöhten Abgaben aus der Talsperre Spremberg zu rechnen. Das ist aufgrund erhöhter Zuflüsse in die Talsperre erforderlich. Diese Abgabe, welche etwa einen Tag später im Spreewald erwartet werden kann, wird - verbunden mit den derzeit erhöhten seitlichen Zuflüssen und auch den allgemein hohen Wasserständen im Einzugsgebiet - zu hohen Abflüssen und hohen Wasserständen in den Spreegewässern führen.

Es wird damit gerechnet, dass im Landkreis Dahme-Spreewald Hochwasseralarmstufen erreicht werden. An der Dahme (also nicht im Spreegebiet) auf dem Abschnitt Golßen bis Märkisch Buchholz besteht bereits die Alarmstufe II, ein weiterer Anstieg wird hier aber nicht angenommen.
Im Spreegebiet wird es zu Ausuferungen kommen, wobei das Ausmaß aber derzeit noch nicht vorhersagbar ist. Landwirte, die auf Grünland in Vorflutnähe bzw. in überschwemmungsgefährdeten Bereichen der Niederung Vieh weiden lassen, sollten dieses Vieh auf höher liegende Bereiche umkoppeln. Außerdem sollten vorsorglich Anlagen und Geräte und auch z.B. Heuballen aus diesen Bereichen umgelagert werden. Auch Spreeanlieger tiefliegender Bereiche sollten mit Beeinträchtigungen rechnen und entsprechende Schutzmaßnahmen vorsehen.

Durch den verstärkten Wasserabfluss – praktisch werden alle Wehre gezogen – sind bereichsweise hohe Fließgeschwindigkeiten zu erwarten. Dies kann zu erheblichen Beeinträchtigungen bei der Ausübung des Kahnverkehrs und des Wassersports führen. Gefahrensituationen und Unfälle können nicht ausgeschlossen werden. Die Untere Wasserbehörde empfiehlt daher, wassersportliche und touristische Aktivitäten auf den Gewässern einzustellen. (PM / LDS vom 30.9.10)

 

- Zum Seitenanfang.