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Andreas Schluricke.

Britta Stark zur Kennzeichnungspflicht der Polizei: Brandenburg übernimmt Vorreiterrolle :

Landespolitik

Als erstes Bundesland hat der Landtag heute die Kennzeichnungspflicht von Polizisten gesetzlich festgeschrieben.
Britta Stark, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion erklärte dazu: „Künftig gehört das Namensschild an die Dienstkleidung unserer Polizisten. Damit sorgen wir für noch mehr Offenheit und Bürgernähe unserer Polizei.“

Die SPD-Innenexpertin erinnerte in ihrer Rede an die Anhörung im Innenausschuss des Landtages: „Alle Experten haben in der Anhörung des Innenausschusses betont, dass wir mit der Einführung der Kennzeichnungspflicht nicht nur höhere Verbindlichkeit schaffen als Hamburg oder Berlin, sondern auch eine Vorreiterrolle innerhalb der Bundesrepublik einnehmen, was die Transparenz staatlichen Handelns betrifft. Und wir verbessern damit zugleich die Rechtssicherheit für die Polizeibeamten. Wenn zukünftig ein Beamter angezeigt wird, lässt sich viel schneller als heute herausfinden, ob ein Dienstvergehen vorliegt oder ob er entlastet werden kann.“ Gleichzeitig gebe es aber auch Bedenken seitens der Gewerkschaft, dass die namentliche Kennzeichnung die Gefährdung der Polizisten erhöhe. Britta Stark sagte: „Diese Bedenken nehmen wir ernst. Deshalb gilt im Grundsatz zukünftig: Polizeibeamte in Uniform werden ein Namensschild tragen. Im Einzelfall kann der Innenminister aber festlegen, dass von diesem Grundsatz abgewichen werden darf und geschlossene Einheiten weiterhin nur Nummern statt Namensschilder tragen werden.“

 

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