[Darstellung Größer 1 wählen.] [zum Inhalt (Taste Alt+8).] [zur Auswahl (Taste Alt+7).] (Taste Alt+6).

Andreas Schluricke.

Vor Ferienbeginn Schülerfahrausweis erwerben! :

Service

Die Kreisverwaltung Dahme-Spreewald teilt mit, dass mit der Einführung der Eigenanteilspflicht ab dem Schuljahr 2012/2013 eine Antragstellung zum Erhalt des Schülerfahrausweises zwingend erforderlich ist. Die Anträge sollten noch vor Ferienbeginn bis zum 18.05.2012 in der Schule abgegeben werden.

Bildungsdezernent Carsten Saß weist darauf hin, dass Bestellungen aus den vergangenen Schuljahren mit dem Ende des laufenden Schuljahres 2011/2012 ihre Gültigkeit verlieren.

Die Kosten betragen für Schülerinnen und Schüler, die einen Schulweg von mindestens 2 km haben, 88 € bei Erwerb einer Jahreskarte. Für weitere Geschwisterkinder reduziert sich der Eigenanteil auf 66 € bzw. 44 €. Für Empfänger von laufenden Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz bzw. Bundeskindergeldgesetz kann ein Zuschuss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden.

Die aktuellen Formulare zur Beantragung sind über die Schulen im Landkreis erhältlich. Weitere Informationen sowie auch die entsprechenden Formulare sind unter www.dahme-spreewald.de abrufbar.

Der Eigenanteil ist nach Bewilligung bis zum 01.07.2012 auf das Konto der Regionalen Verkehrsgesellschaft einzuzahlen. Es ergeht keine gesonderte Zahlungsaufforderung zur Einzahlung des Eigenanteils. Nur mit der rechtzeitigen Überweisung des Eigenanteils stellen Sie sicher, dass der Schülerfahrausweis zu Beginn des Schuljahres bereitgestellt wird.

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Schulweg unterhalb der 2-km-Grenze besteht die Möglichkeit, nach Vorlage einer Schülerbescheinigung oder des Schülerausweises in den Niederlassungen der RVS in Luckau und Mittenwalde sowie in den RVS-Serviceagenturen (unter www.rvs.-lds.de abrufbar) einen Schülerfahrausweis zu erhalten.

E-Mail-Anfragen können an schulverwaltungsamt@dahme-spreewald.de gerichtet werden.

PM/LDS vom 15.5.2012

 

- Zum Seitenanfang.