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Andreas Schluricke.

Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit haben, am Schulleben und in der Freizeit ohne Einschränkungen an verschiedenen Aktivitäten teilnehmen zu können. Da nicht alle Familien aus eigener Kraft für die anfallenden Kosten aufkommen können, bekommen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zusätzliche Unterstützung. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kinder unter 18 bzw. 25 Jahren, die die Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII, Kindergeldzuschläge, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Veröffentlicht am 02.07.2011

Am vergangenen Mittwoch empfingen Ordnungsdezernent Wolfgang Schmidt und Kreisbrandmeister Ronald Judis die Amtskollegen aus dem polnischen Partnerkreis Wolsztyn zum Erfahrungsaustausch.
Neben der Vorstellung des Brand- und Katastrophenschutzzentrums Luckau (BKZ) wurden die Strukturen des Brandschutzes in beiden Kreisen intensiv diskutiert. „Es gibt große Unterschiede in den Zuständigkeitsbereichen: so sind im LDS die Kommunen für den örtlichen Brandschutz und Hilfeleistung zuständig, hingegen in Wolsztyn die Kreisverwaltung“, so Wolfgang Schmidt.

Veröffentlicht am 28.06.2011

Der vorhandene und künftig zu erwartende Pflegebedarf erfordert eine verstärkte regionale und überregionale Zusammenarbeit und Koordination aller an der Pflege Beteiligten.

Sylvia Lehmann, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion erklärte: „Mit dem ersten Landespflegeänderungsgesetz legen wir die Grundlage für eine pflegerische Versorgung mit einem zeitgemäßen ganzheitlichen Verständnis von Pflege. Damit stellen wir die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen an Beratung und Unterstützung in den Vordergrund. Dies gilt insbesondere auch für die spezifischen Bedarfe von Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz.“

Veröffentlicht am 24.06.2011

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