
Künftig gibt es den „Feuerwehrführerschein“: Mit der jüngsten Entscheidung im Bundesrat zur Änderung des Straßenverkehrsge-setzes wird es demnach künftig für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes im Landkreis Dahme-Spreewald möglich sein, nach einer Kurzausbildung Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zu fahren. „Das ist ein wichtiger und guter Schritt, damit unsere Wehren einsatzfähig bleiben. Verkehrssicherheit und Katastrophenbekämpfung müssen aber immer vernünftig abgewogen werden.“ So die SPD-Landtagsabgeordnete Sylvia Lehmann.
Die Landesregierung wurde bereits vergangene Woche durch einen von der SPD initiierten Antrag aufgefordert, zu prüfen, wie die Einsatzfähigkeit der größeren Fahrzeuge bei den Freiwilligen Feuerwehren gesichert wer-den kann. „Dabei geht es unter anderem um die Finanzierung des Feuer-wehr-Führerscheins und die Organisation der Ausbildung.“, so Sylvia Leh-mann. Es muss geklärt werden, welche Kosten durch die Führerscheinausbildung entstehen, ob sie gemeinsam von Land und Kommunen getragen werden können und welche Eigenbeteiligung von den Einsatzkräften zu leisten ist.
Hintergrund ist eine Vorgabe, die Führerscheine EU-weit regelt. So gilt der neue Führerschein B nur bis 3,5 Tonnen. Die Einsatzfahrzeuge sind jedoch meist schwerer. Junge Feuerwehrleute mit einem B-Führerschein dürfen diese Fahrzeuge nicht mehr lenken. Mit dem alten 3er-Führerschein war dies noch möglich. „Ich befürchte, dass deshalb bald nicht mehr genügend Fahrerinnen und Fahrer im Brand- und Katastrophenschutz zur Verfügung stehen.“
Mit der beschlossenen Regelung gelten folgende Regelungen:
• Fahrzeuge unter 4,75 t:
Sonderfahrberechtigung bei Ausbildung durch erfahrene Mitglieder in-nerhalb der eigenen Organisation. Die Berechtigung gilt allerdings nur für Einsatzfahrten. „Die konkrete Ausgestaltung der Ausbildung und Prüfung muss die Landesregierung noch bestimmen.“, so die SPD-Landtagsabgeordnete.
• Fahrzeuge zwischen 4,75 t und 7,5 t
Reduzierte Ausbildung ohne Theorie und Prüfung bei einem Fahrlehrer. Die erlangte Sonderberechtigung kann nach 2 Jahren in einen regulä-ren Führerschein C1 umgeschrieben werden. „Für diese reduzierte Ausbildung wurde mit dem Fahrlehrerverband ein reduzierter Kostensatz vereinbart: mit 600 EUR liegen die Ausbildungskosten bei der Hälfte der normalen Ausbildung für die Klasse C1.“
• Fahrzeuge über 7,5 t:
Bei der Fahrerlaubnis über 7,5 t hat sich nichts verändert. Wie bisher ist für diese Fahrzeuge der LKW-Führerschein erforderlich. Nach den EU-einheitlichen Klassen ist die Klasse C erforderlich. Sylvia Lehmann: „Dennoch müssen auch für diesen Bereich Lösungen gefunden werden, da viele Kameraden, die noch den LKW-Führerschein besitzen, altersbedingt ausscheiden. Das können wir aber erst nach den Landtags- und Bundestagswahlen diskutieren.“
Sylvia Lehmann. MdL