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Andreas Schluricke.

Gefahrenhinweis für die Fläche der Altablagerung Großziethen :

Kommunalpolitik

Der Landkreis Dahme-Spreewald führt seit 1996 auf der Fläche der ehemaligen Mülldeponie Großziethen am Querweg umfangreiche Sicherungsbaumaßnahmen durch.
Die Baustelle ist durch einen festen Zaun und eine baustellenübliche Beschilderung, die auf das geltende Betretungsverbot für Unbefugte und das Aufsichtsgebot von Eltern für minderjährige Kinder hinweisen, gesichert. Bedauerlicherweise kommt es jedoch trotz der vorhandenen Baustellensicherung immer wieder zu Zuwiderhandlungen gegen das Baustellenbetretungsverbot. Darüber hinaus traten mehrfach Fälle von Vandalismus an Baustellenfahrzeugen und Baustelleneinrichtungen sowie den zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt errichteten Sicherungsbauwerken und Einrichtungen auf.

Aus diesem Anlass weist das Umweltamt des Landkreises Dahme-Spreewald als verantwortlicher Bauherr der Sicherungsmaßnahme nochmals auf die bestehenden Verbote und einschlägigen Gefahren bei dem unbefugten Betreten der Baustelle hin:
1) Das unbefugte Betreten der Baustelle und der Baustellenzufahrten ist grundsätzlich verboten. Im Arbeitsbereich von Baustellenfahrzeugen und anderen Baustelleneinrichtungen besteht Lebensgefahr. Dies gilt auch beim widerrechtlichen Betreten und Befahren der ausgeschilderten Baustellenzufahrten für den Schwerlast-Anlieferungsverkehr während der Betriebszeiten. Im Schadensfall besteht kein Versicherungsschutz.
2) Beim Betreten von ungesicherten Baustoffhalden und Böschungsbereichen, auch außerhalb der Arbeitszeiten, kann es jederzeit zu unvorhersehbaren Erdrutschen kommen, durch die Personen zu Schaden kommen können.
3) Im gesamten Baustellenbereich besteht Verletzungsgefahr durch spitze bzw. scharfkantige Baumaterialien oder Baustelleneinrichtungen;
4) Aufgrund der chemischen Eigenschaften von deponietypischen Stoffen und deren festen, flüssigen oder gasförmigen Zersetzungsprodukten besteht bei der Aufnahme in den menschlichen Körper durch Hautkontakt oder Einatmung Vergiftungsgefahr bzw. die Gefahr von anderen schädlichen Einwirkungen auf den menschlichen Organismus!
5) Infolge der bis heute andauernden Zersetzungsprozesse im unterirdischen Abfallkörper der früheren Mülldeponie entsteht in großen Mengen Deponiegas, das bei Aufnahme über die Atemwege körperliche Schäden hervorruft. Durch Manipulation oder Beschädigung der auf der Baustelle verteilten deponiegastechnischen Einrichtungen besteht Explosions-, Verbrennungs- oder Erstickungsgefahr.
6) Durch Vandalismus an Baustelleneinrichtungen und Bauwerken entstehen zudem leider jährlich erhebliche finanzielle Schäden und Bauverzögerungen zu Lasten der Allgemeinheit. Vorbeugende Aufsicht durch Anwohner oder sachdienliche Hinweise zur Ergreifung oder Identifizierung der Täter helfen bei der planmäßigen Fertigstellung der für den Schutz und das Allgemeinwohl der Bevölkerung wichtigen Baumaßnahme. Hinweise nimmt die örtliche Polizeidienststelle oder die während der üblichen Arbeitszeit auf der Baustelle befindliche Bauleitung des Landkreises jederzeit entgegen.

PM / Landkreis Dahme-Spreewald vom 23.09.2009

 

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