
Der Beginn des Schuljahres 2008/2009 ist nicht mehr weit. Alle Auszubildenden sollten daher daran denken, rechtzeitig ihren Antrag auf Schueler-BAfoeG zu stellen.
Bildung

Der Beginn des Schuljahres 2008/2009 ist nicht mehr weit. Alle Auszubildenden sollten daher daran denken, rechtzeitig ihren Antrag auf Schueler-BAfoeG zu stellen.
Die hierfuer erforderlichen Formblaetter sind im Internet unter www.bafoeg.bmbf.de zu finden. Fuer Auszubildende, die keinen Internetzugang haben, koennen die Antraege beim Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald, Beethovenweg 14 in 15907 Luebben bei ihrem persoenlich Ansprechpartner oder telefonisch (03546-201711) ab sofort angefordert werden.
Die Bearbeitungszeit fuer einen Antrag betraegt aufgrund systemtechnischer Ablaeufe mindestens 6-8 Wochen. Im Interesse der Auszubildenden wird daher empfohlen, Folgeantraege fuer das naechste Ausbildungsjahr nach Moeglichkeit vollstaendig und schnellstmoeglich im Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald einzureichen. Fehlende Unterlagen muessen nachgefordert werden und verzoegern die Bearbeitung.
Auszubildenden, die ihre Ausbildung erst im neuen Schuljahr beginnen, wird ebenfalls empfohlen, ihre Antraege auf Ausbildungsfoerderung weitestgehend vollstaendig und rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn zu stellen. Gehen Antraege verspaetet ein, ist eine Nachzahlung nur bis zum Monat der Antragsstellung moeglich.
Weiterhin werden sich durch die beschlossene Aenderung des Bundesausbildungs-foerderungsgesetzes (BAfoeG) ab August 2008 bzw. Oktober 2008 die Bedarfssaetze sowie die Freibetraege vom Einkommen um ca. 10 % erhoehen. Ersten Berechnungen zufolge fuehrt die Aenderung der Freibetraege und der Bedarfssaetze jedoch nicht zwingend zu einer Erhoehung des Foerderungsbetrages um 10 %.
Text:Pressemitteilung Kreisverwaltung LDS
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