[Darstellung Größer 1 wählen.] [zum Inhalt (Taste Alt+8).] [zur Auswahl (Taste Alt+7).] (Taste Alt+6).

Andreas Schluricke.

Anfrage zu Jugendschutz und Alkohol :

Jugend

Zur Kreistagssitzung am 13. Februar habe ich
- aus Anlass der aktuellen Vorfälle -
eine Anfrage an den Landrat zum
Thema´"Jugendschutz und Alkohol" gestellt.

Hier die Antwort der Verwaltung.

Jugendschutz und Alkohol - Ihre Anfrage zum Kreistag am 13.02.2008

Sehr geehrter Herr Schluricke,

mit Schreiben vom 14. Januar 2008 baten Sie um Auskunft, wie im Landkreis Dahme-Spreewald mit dem Thema Jugendschutz und Alkohol umgegangen wird. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:

1. Wer ist für die Kontrollen im Einzelnen zuständig?

Nach § 1 der Jugendschutzzuständigkeitsverordnung (JuSchZV) sind für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 28 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) die örtlichen Ordnungsbehörden, also die Ämter und amtsfreien Gemeinden, zuständig.

Es ist aber anzumerken, dass als Ordnungswidrigkeit nach dem JuSchG (in Bezug auf Alkohol) gilt, wenn ein Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig
- die für seine Betriebseinrichtung oder Veranstaltung geltenden Vorschriften nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise bekannt macht (Aushang eines Auszuges aus dem JuSchG)
- ein alkoholisches Getränk an ein Kind oder eine jugendliche Person abgibt oder ihm oder ihr den Verzehr gestattet,
- ein alkoholisches Getränk in einem Automaten anbietet
- entgegen § 9 Abs. 4 JuSchG alkoholhaltige Süßgetränke in den Verkehr bringt (Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen).

Für die Durchsetzung des erzieherischen Jugendschutzes ist das Amt für Jugend, Sport und Freizeit (Jugendamt) verantwortlich.

2. Ist dem Landrat bekannt, wie viele Kontrollen kreisweit im vergangenen Jahr durchgeführt wurden und wie viele Verstöße festgestellt wurden?

Die örtlichen Ordnungsbehörden nehmen ihre Kontrolltätigkeiten unterschiedlich war. So werden einzelne erst auf Grund von Hinweisen und Beschwerden durch die Bevölkerung tätig, andere kontrollieren regelmäßig. Einige führen ihre Kontrollen in Zusammenarbeit mit der Polizei z. B. in Diskotheken, Fastnachtsveranstaltungen und anderen angemeldeten Veranstaltungen durch. Zum Teil erfolgen diese Kontrollen mit dem zuständigen Jugendkoordinator bzw. in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.

In der Vergangenheit wurden verstärkt in Königs Wusterhausen Diskotheken kontrolliert, die überwiegend von Jugendlichen unter 18 Jahren besucht wurden. Hier fiel vorrangig der Alkoholmissbrauch bei Minderjährigen auf. Das Ordnungsamt führte die Jugendlichen den Sorgeberechtigten zu und das Jugendamt führte entsprechend Gespräche mit den Eltern. Bei Auffälligkeiten in der Familie wurde in die Beratung des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) des Jugendamtes vermittelt. Mittlerweile ist die betreffende Diskothek geschlossen.

Eine Aufstellung über die Kontrolltätigkeiten der einzelnen örtlichen Ordnungsbehörden im Landkreis habe ich als Anlage beigefügt.

3. Wie wurden Verstöße geahndet?

Verstöße wurden verhältnismäßig selten festgestellt. Die Ahndung erfolgt in der Regel durch mündliche und schriftliche Verwarnungen (siehe auch Anlage).

4. Gibt es Präventionsabkommen? Wurden zur Umsetzung des Präventionsgedankens Kooperationen mit Schulen, Verbänden oder der Behörden untereinander vereinbart?

Es existiert ein Kooperationsvertrag zur Suchtberatung zwischen dem Landkreis Dahme-Spreewald und dem Tannhof Berlin-Brandenburg e.V.

Feste Abkommen zwischen den Schulen und dem Landkreis bzw. dem Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V. gibt es nicht. Aus dem Förderprogramm des Landes Brandenburg zur Förderung von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit werden zwei Streetworker mit einem jeweiligen 0,9 Personalstellenanteil für das Arbeitsfeld Suchtprävention und -beratung finanziert. Es besteht eine enge Kooperation mit anderen Sozialarbeitern des Landkreises.

Die Suchtberatung des Landkreises (betrieben durch den Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V.) bietet an allen weiterführenden Schulen, überbetrieblichen Ausbildungsstätten, Oberstufenzentren sowie an Freizeiteinrichtungen Angebote für Präventionsveranstaltungen und -projekte für Schüler, Lehrlinge, Lehrer, Ausbilder und Eltern an. Diese Veranstaltungen kommen auf Nachfrage der jeweiligen Einrichtung zustande. An der Jugendarrestanstalt Königs Wusterhausen finden monatlich Gruppenveranstaltungen statt, auf Nachfrage werden auch Einzeltermine durchgeführt.

Weiterhin gibt es feste Veranstaltungen der Suchtberatung, z.B. der jährlich stattfindende Präventions-Cup Volleyball oder der Info-Kurs zur Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten „FreD+“. Weiterhin ist an ausgewählten Fahrschulen im Landkreis Dahme-Spreewald das so genannte Peer-Projekt installiert worden. Geschulte junge Fahranfänger gehen in Fahrschulen und gestalten im Rahmen der Fahrschulausbildung spezielle Diskussionsrunden zum Thema „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“.

JugendsozialarbeiterInnen, die über das Personalkostenförderprogramm des Landes Brandenburg, durch den Landkreis Dahme-Spreewald, Kommunen und freie Träger der Jugendhilfe gefördert werden, führen regelmäßig Projekte und Veranstaltungen mit und für Kinder und Jugendliche durch, um sie über die Thematik "Jugendschutz und Alkohol“ aufzuklären. Durch sie wird Material an Schulen, Freizeiteinrichtungen und in anderen öffentlichen Räumen verteilt. Regelmäßig werden Rückmeldungen durch das Jugendamt eingefordert, wie der Kinder- und Jugendschutz (verstärkt nach der neuen Gesetzesänderung) in den Einrichtungen umgesetzt wird. Mit den SozialarbeiterInnen werden Umsetzungsschwierigkeiten und Übergangsmöglichkeiten beraten.

Durch Informationsveranstaltungen wird versucht, möglichst viele Multiplikatoren, die mit Kindern und Jugendlichen Umgang haben (LehrerInnen, Eltern), zu sensibilisieren, Probleme zu erkennen und zu bearbeiten. Eine weitere Aufgabe der SozialarbeiterInnen ist die Aufklärungsarbeit unter den Schülern an Schulen und im Freizeitbereich. Es werden Problemfälle an Beratungsstellen vermittelt bzw. zum ASD des Jugendamtes weitergeleitet. Fort- und Weiterbildungsangebote diesbezüglich sind ausreichend vorhanden. Im Herbst 2007 wurde für Schüler der Spreewaldschule Lübben, der Oberschule Goyatz und der Förderschule Lübben der „Klarsicht-Parcours“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) organisiert.

Ergänzend möchte ich erwähnen, dass die Gemeinde Heidesee 2007 für alle Jugendclubs eine Verordnung verabschiedet hat, die ein striktes Verbot von Alkohol in diesen Einrichtungen beinhaltet.

5. Finden Kontrollen auch in Diskotheken statt und sind derartige Kontrollen zeitlich eingeschränkt, z.B. durch die Arbeitszeiten der kontrollierenden Stelle?

Kontrollen finden auch in Diskotheken in den für diese Veranstaltung üblichen Zeiten (Abend- und Nachtstunden) statt (siehe auch Punkt 2 sowie Anlage).

6. Wie viele Jugendliche mit Alkoholproblemen sind dem Jugendamt im LDS bekannt?

Eine anonyme kreisweite Befragung von Schülern der 10. Klassen im Landkreis Dahme-Spreewald wurde im Schuljahr 2004/2005 vom Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V. durchgeführt. Im Ergebnis kam man, die Alkoholproblematik betreffend, zu folgenden Erkenntnissen (siehe Infovorlage 2005/1005, beraten im GSA, ABSK und JHA; zum Vergleich sind die Zahlen aus der Gesamtuntersuchung, an der fünf Landkreise in Brandenburg sowie drei kreisfreie Städte teilnahmen, in Klammern gesetzt):

„30 % (25,1 %) aller Schüler der 10. Klassen konsumieren wöchentlich oder gar täglich Alkohol. Dabei liegt der Anteil der Jungen mit 38,8 % (32,4 %) deutlich höher als bei den Mädchen mit 20,7 % (17,6 %). 13,7 % (11,4 %) der Jugendlichen konsumieren mindestens jeden vierten bis fünften Tag mehr als fünf Drinks, nahezu die Hälfte von ihnen sogar jeden dritten Tag. Das durchschnittliche Alter beim ersten Rausch lag bei 13,73 (13,85) Jahren. Dies spiegelt das geringe Problembewusstsein bezüglich des Alkoholkonsums bei den Jugendlichen wider. Dabei ist ein direkter Zusammenhang zur gesamtgesellschaftlichen Bagatellisierung des Alkoholkonsums zu vermuten.“

Nach Auskunft von Tannenhof e.V. waren in der Suchtberatung Königs Wusterhausen in 2007 28 jugendliche Klienten mit vorrangiger Alkoholproblematik in der Beratung (entspricht 30 % aller Klienten). In der Außenstelle Luckau der Suchtberatung LDS haben drei Jugendliche und in der Außenstelle Lübben etwa 15 Jugendliche, die vorrangig ein Alkoholproblem haben, vorgesprochen. Generell wird durch die Suchtberatung ein Rückgang des Einstiegsalters bzgl. Alkohols beobachtet (derzeit bei etwa 14 Jahren).

7. Gibt es seitens der Verwaltung Pläne, sich des Themas „Jugendschutz und Alkohol“ zukünftig verstärkt anzunehmen?

Projekte mit diesem Thema werden vom Landkreis besonders unterstützt. Ein wichtiger Schritt hierfür war die Verabschiedung der neuen Richtlinie des Landkreises Dahme- Spreewald zur Förderung der Jugendarbeit. Im Förderbereich 2 finden u. a. Präventionsprojekte im Jugendschutz besonderes Augenmerk und können über den Höchstbetrag hinaus gefördert werden.

Ihre Anfrage wurde aber auch zum Anlass genommen, dieses Thema auf der nächsten Beratung mit den Schulleitern der Schulen in Trägerschaft des Landkreises am 06.03.2008 zu thematisieren. Hierzu werden auch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes und von Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V. anwesend sein.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen in Ihrem Anliegen gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

M. Wille

 

- Zum Seitenanfang.