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Andreas Schluricke.

Agrarförderung 2010 – Start für die Antragstellung in Brandenburg :

Landespolitik

Minister Jörg Vogelsänger

In den kommenden Tagen erhalten Brandenburgs Landwirte die Antragsunterlagen für die Agrarförderung 2010.

Agrarminister Jörg Vogelsänger wirbt dafür, den Antrag elektronisch, „nämlich per Datenträger oder online auszufüllen. Die Vorteile für den Antragsteller und für die Bearbeitung liegen auf der Hand. Das Ausfüllen der Antragsunterlagen ist zeitsparend und weniger fehleranfällig als in der Papierform.“

Mit dem Agrarförderantrag werden die EU-Agrarfördermittel beantragt. Neben den Direktzahlungen der ersten Säule können landwirtschaftliche Betriebsinhaber in Brandenburg und Berlin zudem Förderanträge zur Entwicklung des ländlichen Raumes im Rahmen der zweiten Säule einreichen. Dazu werden im Kulturlandschaftsprogramm verschiedene Agrarumweltmaßnahmen angeboten, zum Beispiel Maßnahmen der extensiven Grünlandnutzung, ökologischer Landbau, kontrolliert-integrierter Gartenbau, Pflege von Streuobstwiesen, freiwillige Gewässerschutzleistungen. Darüber hinaus werden natürliche Wirtschaftsnachteile im Rahmen der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sowie zum Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten in Natura 2000-Gebieten gewährt.

Da der Stichtag für die Antragsabgabe in diesem Jahr auf einen Sonnabend fällt, können die Anträge bis zum 17. Mai. von Antragstellern mit Betriebssitz in Brandenburg und Berlin beim zuständigen Amt für Landwirtschaft in den Landkreisen eingereicht werden. Die Antragsunterlagen werden auf CD gepresst oder können online unter www.agrarantrag-bb.de abgerufen werden.

Wie bisher können die Anträge auch in Papierform eingereicht werden. Antragsteller, die 2009 einen Antrag auf Agrarförderung gestellt haben, erhalten eine personalisierte Antrags-CD, die auch die Vorjahresdaten enthält. Informationen zum Verfahren und zur Installation sowie eine anwenderfreundliche Menüführung ermöglichen dem Antragsteller eine zügige Datenerfassung entsprechend der aktuellen betrieblichen Gegebenheiten. Erstmals einen Antrag stellende Landwirte können sich direkt an das Amt für Landwirtschaft im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt wenden, um im Vorfeld die Zugangsmodalitäten für die Antragstellung zu klären.

Quelle: PM / MIL vom 8.3.2010

 

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