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Andreas Schluricke.

LDS-Kreistag fordert wirksamen Schallschutz für Flughafenanwohner :

Umwelt

Einstimmig beschlossen die Abgeordneten des Kreistages Dahme-Spreewald in ihrer letzten Sitzung am 20. Juni 2012 konkrete Forderungen zum passiven Schallschutz für Lärmbetroffene am Flughafen BER. Der 12-Punkte-Maßnahmenkatalog richtet sich an die Landesregierung und an die Vertreter Brandenburgs im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft.
Anlass für den Beschluss sind die bisherige zögernde Umsetzung des Schallschutzprogramms und ständige Unstimmigkeiten bei der Auslegung der Kostenerstattungsvereinbarungen zu Lärmschutzmaßnahmen durch die Flughafengesellschaft. Die Forderungsliste soll als politisches Zeichen an die betroffenen Bürger verstanden werden, auch wenn mit dem jüngsten Urteil des Oberverwaltungsgerichtes vom 15. Juni 2012 eine klare Rechtslage zum Lärmschutz bestehe.

Im dem Beschlusstext des Kreistages Dahme-Spreewald wird darauf hingewiesen, dass mit der Inbetriebnahme des Flughafens BER mehr als 100.000 Bürger durch Fluglärm außergewöhnlich belastet sein werden.
Der Kreistag fordert in seinem Beschluss endlich wirksame Maßnahmen zur Gewährleistung des passiven Schallschutzes für die Flughafen-Anwohner umzusetzen.
Dazu gehören:
- Keine Änderung des geltenden Planfeststellungsbeschlusses vom 13. August 2004
- die Neufassung aller Kostenerstattungsvereinbarungen (KEV) entsprechend dem geltenden Planfeststellungsbeschluss
- der Verzicht auf die Abgeltungsklausel in den KEV, auch rückwirkend für alle unterschriebenen und geschlossenen Verträge
- die Gewährung einer dem Aufwand zur Erreichung des Schutzziels entsprechenden Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen für Wohnräume, unabhängig von ihrer Beschaffenheit (Größe der Küche, Raumhöhen in ausgebauten Dachgeschosswohnraum, Wintergärten)
- der Einbau von Lüftern für Be- und Entlüftung, die eine Wärmerückgewinnung garantieren und entgeltloser Austausch von bereits im Rahmen des Schallschutzprogramms eingebauten Lüftern, die diese Eigenschaften nicht besitzen
- die Gewährleistung von optimalem Schutz für sensible Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Altenheime
- die Einsetzung des vom Landtag am 16. Dezember 2011 beschlossenen Ombudsmanns und die Einrichtung einer Schlichtungsstelle, um bestehende Konflikte zwischen der Flughafengesellschaft und den Anwohnern zu lösen. Hierfür sind von der Landesregierung Regeln zu erarbeiten, die im Ergebnis des Verfahrens zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Beteiligten führen.
- die Unabhängige Kontrollen der im Planfeststellungsbeschluss festgeschriebenen Schutzziele hinsichtlich des Dauerschallpegels und der Maximalpegel
- die finanzielle Abgeltung von Schadenersatzansprüchen für alle Anspruchsberechtigten für noch nicht durchgeführte Schallschutzmaßnahmen nach Inbetriebnahme des neuen Flughafens, die einen Antrag auf passive Schallschutzmaßnahmen ein Jahr vor der Inbetriebnahme gestellt haben. Für die Abgeltung sind monatlich zu zahlende Geldbeträge festzulegen, die bis zur Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen den Betroffenen zu gewähren sind.
- Angebote von Ersatzgrundstücken für alle Anwohner, die mit ihren Grundstücken an den Bereich angrenzen, für die der Planfeststellungsbeschluss wegen der extremen Lärmbetroffenheit einen Übernahmeanspruch durch die Flughafengesellschaft vorsieht
- die Gewährleistung, dass die Gesellschafter des Flughafens keine finanziellen Abstriche bezüglich der Umsetzung des Schallschutzprogramms zulassen, um andere finanzielle Engpässe bezüglich des Ausbaus des Flughafens zu bedienen
- die finanzielle Unterstützung der Landesregierung für das Flughafenberatungszentrum in Mahlow, das als unabhängige und neutrale Einrichtung allen vom Flughafenausbau betroffenen Bürgern - vor allem aus den Landkreisen Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming - für Beratung und Unterstützung ihrer Schallschutzbelange und Kostenerstattungsvereinbarungen zur Verfügung steht

Die Abgeordneten des Kreistages Teltow-Fläming hatten in ihrer Sitzung am 18. Juni 2012 einen fast gleichlautenden Beschluss gefasst.

PM/LDS vom 25.6.12

 

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